Selbstbehalt-Check

Berechnung nach deutschem Unterhaltsrecht — die genannten Selbstbehaltssätze gelten in Deutschland und sind nicht auf Österreich oder die Schweiz übertragbar.

Ihr Selbstbehalt
Verbleibendes Einkommen nach Unterhaltszahlung
Status
Dieser Check vergleicht nur Ihr Nettoeinkommen abzüglich des Unterhaltsbetrags mit dem pauschalen Selbstbehaltssatz. Nicht berücksichtigt sind individuell erhöhte Wohnkosten, mehrere gleichrangige Unterhaltsberechtigte (Mangelfall-Rangfolge) oder abweichende Selbstbehaltssätze gegenüber anderen Berechtigten als Kindern.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt (auch Eigenbedarf genannt) ist der Betrag, den einem Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern (bis 21 Jahre, im Haushalt eines Elternteils lebend, in Schulausbildung) monatlich für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss. Er beträgt 1.450 € bei Erwerbstätigkeit und 1.200 € bei Nicht-Erwerbstätigkeit — darin sind jeweils 520 € für Unterkunft und Nebenkosten enthalten. Mehr Details finden Sie in unserem Beitrag Selbstbehalt: Was bleibt mir zum Leben?

Rechenbeispiel

Ein erwerbstätiger Unterhaltspflichtiger mit 2.000 € monatlichem Nettoeinkommen soll laut Tabelle 700 € Unterhalt zahlen:

SchrittWert
Nettoeinkommen2.000,00 €
Unterhaltsbetrag700,00 €
Verbleibendes Einkommen1.300,00 €
Selbstbehalt (erwerbstätig)1.450,00 €
StatusSelbstbehalt unterschritten (−150,00 €)

Bei einem höheren Einkommen von 3.500 € und demselben Unterhaltsbetrag von 700 € verbleiben dagegen 2.800 € — deutlich über dem Selbstbehalt von 1.450 €, sodass der volle Unterhaltsbetrag in diesem Beispiel problemlos gezahlt werden kann.

Datenstand & Quellen: Die genannten Selbstbehaltssätze (1.450 € / 1.200 €) entsprechen der aktuell im Tool hinterlegten Fassung. Da diese Sätze in unregelmäßigen Abständen angepasst werden, prüfen Sie vor einer verbindlichen Entscheidung die aktuell gültigen Werte direkt beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Weitere Rechner und Hintergrundartikel

Häufige Fragen zum Selbstbehalt-Check

Was zählt als Erwerbstätigkeit für den höheren Selbstbehalt?

Der höhere Selbstbehalt von 1.450 € setzt eine tatsächliche Erwerbstätigkeit voraus. Bei fehlender Erwerbstätigkeit, obwohl diese zumutbar und möglich wäre, kann im Einzelfall dennoch ein fiktives Einkommen angerechnet werden — das ist eine rechtliche Einzelfallfrage.

Ist im Selbstbehalt die Miete schon enthalten?

Ja, in den genannten Beträgen ist ein Anteil von 520 € für Unterkunft und Nebenkosten bereits enthalten. Bei deutlich höheren tatsächlichen Wohnkosten kann dieser Anteil im Einzelfall individuell angepasst werden.

Gilt derselbe Selbstbehalt gegenüber jedem Kind?

Der hier genannte Selbstbehalt gilt gegenüber minderjährigen und bestimmten privilegierten volljährigen Kindern (bis 21 Jahre, im Haushalt eines Elternteils lebend, in Schulausbildung). Gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten, etwa Ehegatten, gelten teils andere Sätze.

Was passiert konkret, wenn mein Selbstbehalt unterschritten wird?

Dann darf der volle Tabellenbetrag nicht gezahlt werden — der Unterhalt wird so weit reduziert, dass Ihnen mindestens der gesetzlich vorgesehene Selbstbehalt verbleibt. Reicht das Einkommen dafür nicht, spricht man von einem Mangelfall.

Zählt Kindergeld, das ich erhalte, zu meinem Nettoeinkommen für diesen Check?

Nein, für diesen vereinfachten Check ist mit „Nettoeinkommen" Ihr eigenes bereinigtes Erwerbs- bzw. sonstiges Nettoeinkommen gemeint, nicht Kindergeld, das Sie ggf. für ein bei Ihnen lebendes Kind erhalten.

Wird der Selbstbehalt regelmäßig angepasst?

Ja, die Selbstbehaltssätze werden in unregelmäßigen Abständen an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst, ähnlich wie die Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle selbst.

Ist dieser Check für Österreich oder die Schweiz anwendbar?

Nein. Die genannten Selbstbehaltssätze gelten im deutschen Unterhaltsrecht. Österreich und die Schweiz verwenden eigene Berechnungsmodelle mit abweichenden Beträgen und Mechanismen.

Ersetzt dieser Check eine rechtliche Prüfung?

Nein. Er bietet nur eine schnelle Orientierung auf Basis vereinfachter, öffentlich zugänglicher Sätze. Für eine verbindliche Berechnung, insbesondere im Mangelfall mit mehreren Unterhaltsberechtigten, ist ein Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren.