Häufig gestellte Fragen

Antworten zur Düsseldorfer Tabelle, Kindergeld-Anrechnung, Selbstbehalt und den Grenzen unserer Rechner.

Diese Seite bündelt die häufigsten Fragen zu allen vier Rechnern auf Kindesunterhalt-Rechner.de. Ausführlichere Hintergründe zu einzelnen Themen finden Sie außerdem in unseren Blogbeiträgen und direkt bei den jeweiligen Rechnern.

Grundlagen: Die Düsseldorfer Tabelle

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Eine Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts basierend auf Nettoeinkommen und Alter des Kindes, angewendet von deutschen Familiengerichten. Mehr dazu in Die Düsseldorfer Tabelle 2026 einfach erklärt.

Gilt die Düsseldorfer Tabelle in ganz Deutschland?

Ja. Obwohl sie ursprünglich vom Oberlandesgericht Düsseldorf stammt, wird sie bundesweit von praktisch allen Familiengerichten als einheitlicher Orientierungsrahmen herangezogen.

Wie oft wird die Tabelle aktualisiert?

In unregelmäßigen Abständen, meist im Zusammenhang mit Änderungen des steuerlichen Existenzminimums und des Kindergeldes. Die letzte bundesweit bekannte Anpassung erfolgte im Januar 2025 — prüfen Sie vor einer verbindlichen Entscheidung immer die aktuell gültige Fassung direkt beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Ist die Düsseldorfer Tabelle für Gerichte bindend?

Nein. Sie ist kein Gesetz, sondern eine allgemein anerkannte Orientierungshilfe. Ein Familiengericht kann im Einzelfall davon abweichen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.

Kindergeld & Zahlbetrag

Wie wird das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen Kindern vollständig. Den Hintergrund dazu erklärt unser Beitrag Kindergeld-Anrechnung: 50% oder 100%?

Was ist der Unterschied zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag?

Der Tabellenbetrag ist der Wert, der sich direkt aus Einkommensgruppe und Alter des Kindes ergibt. Von ihm wird noch das anteilige Kindergeld abgezogen. Erst danach entsteht der Zahlbetrag — der Betrag, der tatsächlich überwiesen wird. Berechnen Sie beides direkt mit unserem Kindesunterhalt-Hauptrechner.

Wie hoch ist das im Rechner hinterlegte Kindergeld?

259 € pro Kind und Monat, entsprechend der aktuell im Tool hinterlegten Fassung. Prüfen Sie den aktuell gültigen Satz zusätzlich beim Bundesministerium der Justiz, falls Sie eine verbindliche Entscheidung vorbereiten.

Selbstbehalt & Mangelfall

Was ist der Selbstbehalt?

Der Betrag, den der Unterhaltspflichtige für sich selbst behalten darf — 1.450 € bei Erwerbstätigkeit, 1.200 € ohne. Prüfen Sie Ihren eigenen Fall mit dem Selbstbehalt-Check.

Was passiert, wenn mein Selbstbehalt unterschritten wird?

Dann darf der volle Tabellenbetrag nicht gezahlt werden — der Unterhalt wird so weit reduziert, dass mindestens der gesetzlich vorgesehene Selbstbehalt verbleibt. Reicht das Einkommen dafür nicht, spricht man von einem Mangelfall.

Was ist ein Mangelfall?

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um sowohl den eigenen Selbstbehalt als auch den vollen Unterhalt aller gleichrangigen Berechtigten zu decken. In diesem Fall greift eine gesetzlich geregelte Rangfolge- und Verteilungslogik, die eine individuelle Prüfung durch einen Fachanwalt für Familienrecht erfordert — dies bilden unsere Rechner nicht automatisch ab.

Mehrere Kinder & Volljährigkeit

Ändert sich der Unterhalt bei mehreren Kindern?

Ja, unter Umständen kann eine niedrigere Einkommensgruppe angewendet werden — dies erfordert im Zweifel fachlichen Rat. Nutzen Sie unseren Mehrere-Kinder-Rechner für eine erste Orientierung mit bis zu drei Kindern.

Muss ich für ein volljähriges Kind weiterhin Unterhalt zahlen?

Grundsätzlich ja, solange sich das volljährige Kind noch in der allgemeinen Schulausbildung, einer Erstausbildung oder einem Studium befindet und keinen eigenen ausreichenden Unterhalt bestreiten kann. Details hängen vom Einzelfall ab.

Zahlen bei volljährigen Kindern beide Elternteile?

Ja, bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, anteilig nach ihrem jeweiligen Einkommen — anders als bei minderjährigen Kindern, wo der betreuende Elternteil den Unterhalt meist durch Betreuung (Naturalunterhalt) erbringt. Vergleichen Sie beide Fälle direkt mit unserem Minderjährig-vs-Volljährig-Vergleichsrechner.

Rechtlicher Status, Grenzen & nächste Schritte

Ersetzt dieser Rechner eine Rechtsberatung?

Nein, er bietet nur eine Orientierung auf Basis der veröffentlichten Tabelle. Für eine verbindliche Berechnung ist ein Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Mehr dazu in unserem Haftungsausschluss.

Gelten unsere Rechner auch für Österreich oder die Schweiz?

Nein. Unsere Rechner basieren auf der deutschen Düsseldorfer Tabelle und dem deutschen Unterhaltsrecht. Österreich verwendet ein eigenes, prozentsatzbasiertes Berechnungsmodell nach Alter des Kindes; für die Schweiz gilt ebenfalls ein eigenständiges Berechnungssystem.

Was ist, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?

Unsere Rechner decken nur die Berechnung des geschuldeten Betrags ab, nicht die Durchsetzung. Bei ausbleibenden Zahlungen kommen unter anderem Unterhaltsvorschuss, die Beauftragung eines Anwalts oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht — lassen Sie sich dazu individuell beraten.