Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 berechnen

Berechnung nach deutschem Unterhaltsrecht und der Düsseldorfer Tabelle — nicht anwendbar für Österreich oder die Schweiz, die eigene Berechnungsmodelle verwenden.

Einkommensgruppe
Tabellenbetrag
Kindergeld-Anrechnung
Zahlbetrag
Dieses Ergebnis berücksichtigt Einkommensgruppe, Kindesalter und Kindergeld-Anrechnung. Nicht automatisch berücksichtigt sind unter anderem: mehrere gleichrangige Unterhaltsberechtigte (mögliche Herabstufung der Einkommensgruppe — nutzen Sie dafür den Mehrere-Kinder-Rechner), Sonder-/Mehrbedarf, abweichendes tatsächliches oder fiktives Einkommen, das Wechselmodell sowie Ihr Selbstbehalt (separat prüfen mit dem Selbstbehalt-Check).

Wie funktioniert diese Berechnung?

Der Rechner ordnet Ihr bereinigtes Nettoeinkommen einer Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle 2026 zu und wählt anhand des Alters des Kindes den passenden Tabellenbetrag aus. Anschließend wird das hälftige oder volle Kindergeld angerechnet, je nachdem ob das Kind minderjährig oder volljährig ist. Das Ergebnis ist der monatliche Zahlbetrag, den der Unterhaltspflichtige tatsächlich zu zahlen hat.

Mehr Hintergrund zur Tabelle selbst finden Sie in unserem Beitrag Die Düsseldorfer Tabelle 2026 einfach erklärt.

Die drei Bausteine der Berechnung im Detail

1. Bereinigtes Nettoeinkommen und Einkommensgruppe: Das eingegebene Einkommen wird mit den in der Tabelle definierten Einkommensgrenzen verglichen und der passenden Gruppe zugeordnet. Je höher das Einkommen, desto höher fällt in der Regel der Tabellenbetrag aus — die Gruppen sind gestaffelt, nicht linear, sodass ein geringfügig höheres Einkommen manchmal in eine ganz neue Gruppe mit spürbar höherem Betrag fällt, während es innerhalb einer Gruppe keinen Unterschied macht.

2. Altersstufe des Kindes: Für jede Einkommensgruppe unterscheidet die Tabelle vier Altersstufen des Kindes (0–5, 6–11, 12–17, ab 18 Jahre). Der Rechner ordnet das eingegebene Alter automatisch der richtigen Stufe zu und liest den entsprechenden Tabellenbetrag ab.

3. Kindergeld-Anrechnung: Vom Tabellenbetrag wird das anteilige Kindergeld abgezogen — bei einem minderjährigen Kind die Hälfte, bei einem volljährigen Kind der volle Betrag. Der Hintergrund dazu, warum genau diese Aufteilung gilt, ist in unserem Beitrag Kindergeld-Anrechnung: 50% oder 100%? ausführlich erklärt.

Rechenbeispiel

Angenommen, ein Unterhaltspflichtiger hat ein bereinigtes monatliches Nettoeinkommen von 3.200 €, und sein Kind ist 9 Jahre alt (minderjährig). So läuft die Berechnung ab:

SchrittWert
Einkommensgruppebis 3.300 €
Altersstufe6–11 Jahre
Tabellenbetrag642,00 €
Kindergeld-Anrechnung (hälftig, minderjährig)129,50 €
Zahlbetrag512,50 €

Wäre dasselbe Kind volljährig (z. B. 19 Jahre) und läge weiterhin bei einem Einkommen von 3.200 € des Unterhaltspflichtigen, würde stattdessen die Altersstufe „ab 18 Jahre" gelten (Tabellenbetrag 803,00 €), und das volle Kindergeld von 259,00 € würde angerechnet — der Zahlbetrag läge dann bei 544,00 €. Sie können diesen direkten Vergleich auch selbst mit unserem Minderjährig-vs-Volljährig-Vergleichsrechner durchspielen.

Datenstand & Quellen: Die in diesem Rechner hinterlegten Tabellenbeträge und der Kindergeldsatz entsprechen der aktuell im Tool hinterlegten Fassung. Da die Düsseldorfer Tabelle in unregelmäßigen Abständen aktualisiert wird (die letzte bundesweit bekannte Anpassung erfolgte im Januar 2025), prüfen Sie vor einer verbindlichen Entscheidung immer die aktuell gültigen Werte direkt beim Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Tabelle ist eine allgemein anerkannte Orientierungshilfe, für Gerichte jedoch nicht bindend — mehr dazu beim Bundesministerium der Justiz.

Weitere Rechner und Hintergrundartikel

Häufige Fragen zum Kindesunterhalt-Hauptrechner

Was bedeutet „bereinigtes Nettoeinkommen" genau?

Das bereinigte Nettoeinkommen ist nicht einfach das Nettogehalt vom Gehaltszettel, sondern das Nettoeinkommen nach Abzug bestimmter unterhaltsrechtlich anerkannter Posten, etwa berufsbedingter Aufwendungen. Es ist die Grundlage, mit der die Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle bestimmt wird.

Warum unterscheidet der Rechner zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag?

Der Tabellenbetrag ist der Wert, der sich direkt aus Einkommensgruppe und Alter des Kindes ergibt. Von ihm wird noch das anteilige Kindergeld abgezogen. Erst danach entsteht der Zahlbetrag — der Betrag, der tatsächlich überwiesen wird.

Was passiert, wenn mein Einkommen über der höchsten Tabellengruppe liegt?

Oberhalb der höchsten definierten Einkommensgruppe liefert der Rechner nur einen groben Richtwert auf Basis der letzten Gruppe. Die tatsächliche Berechnung erfolgt in diesen Fällen individuell nach den konkreten Lebensverhältnissen — hier sollte ein Fachanwalt für Familienrecht hinzugezogen werden.

Berücksichtigt der Rechner mehrere unterhaltsberechtigte Kinder?

Für die gleichzeitige Berechnung mehrerer Kinder nutzen Sie unseren separaten Mehrere-Kinder-Rechner. Dieser Hauptrechner berechnet den Betrag für ein einzelnes Kind und rechnet eine mögliche Herabstufung der Einkommensgruppe bei mehreren Berechtigten nicht automatisch ein.

Ändert sich der Zahlbetrag automatisch, wenn mein Kind ein Jahr älter wird?

Ja, der Tabellenbetrag ist an vier feste Altersstufen gekoppelt (0–5, 6–11, 12–17, ab 18 Jahre). Sobald ein Kind in eine neue Altersstufe wechselt, ändert sich der Tabellenbetrag — unabhängig davon, ob sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen verändert hat.

Prüft dieser Rechner automatisch meinen Selbstbehalt?

Nein. Dieser Rechner zeigt nur den nach Tabelle und Kindergeld ermittelten Zahlbetrag. Ob dieser Betrag Ihren gesetzlichen Selbstbehalt unterschreitet, prüfen Sie separat mit unserem Selbstbehalt-Check.

Ist der angezeigte Zahlbetrag rechtlich verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert einen Richtwert auf Basis der öffentlich zugänglichen Düsseldorfer Tabelle. Eine verbindliche Feststellung des Unterhalts erfolgt durch Einigung der Beteiligten, das Jugendamt oder ein Familiengericht, das im Einzelfall von den Tabellenwerten abweichen kann.

Gilt dieser Rechner auch für Österreich oder die Schweiz?

Nein. Dieser Rechner basiert auf der deutschen Düsseldorfer Tabelle und dem deutschen Unterhaltsrecht. Österreich verwendet ein eigenes, prozentsatzbasiertes Berechnungsmodell nach Alter des Kindes; für die Schweiz gilt ebenfalls ein eigenständiges Berechnungssystem.

Wie aktuell sind die im Rechner hinterlegten Werte?

Die Werte entsprechen der aktuell im Tool hinterlegten Fassung der Düsseldorfer Tabelle. Da die Tabelle in unregelmäßigen Abständen angepasst wird, empfehlen wir, die aktuell gültigen Werte zusätzlich beim Oberlandesgericht Düsseldorf zu prüfen, bevor Sie eine verbindliche Entscheidung treffen.

Was ist, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?

Dieser Rechner deckt nur die Berechnung des geschuldeten Betrags ab, nicht die Durchsetzung. Bei ausbleibenden Zahlungen kommen unter anderem Unterhaltsvorschuss, die Beauftragung eines Anwalts oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht — lassen Sie sich dazu individuell beraten.